Schnell wird aus einer Betriebsprüfung oder aus einer anonymen Anzeige ein Steuerstrafverfahren. Ihnen werden Sachverhalte vorgeworfen, von denen Sie noch nie etwas gehört haben. Der Hintergrund: Das deutsche Steuerrecht ist dermaßen umfangreich und kompliziert, dass es von Ihnen als betroffenem Steuerpflichtigen nicht in allen Einzelfällen oder in vollem Umfang verstanden wird. Trotzdem wirft man Ihnen rechtswidriges Verhalten vor, obwohl Sie unternehmerisch richtig und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.

Solche Verfahren lassen sich in einigen Fällen im Vorfeld regeln. Oft kommt es auf die richtige Darstellung der tatsächlichen Situation und der jeweiligen Initiation an. So kann aus einem von der Steuerfahndung angenommenen Vorsatz ein Versehen werden, das nicht weiter verfolgt werden muss und eingestellt werden kann – oder vom Gericht als wesentlich harmloser erkannt werden kann.

Lassen Sie sich in diesen Fällen unbedingt zeitnah beraten; ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sachverhalte zu klären, Akteneinsicht zu nehmen, um mit den Mitarbeitern der Straf- und Bußgeldstelle zu verhandeln und das weitere Vorgehen in Ihrem Interesse abstimmen zu können.

Rechtsschutz
Steuerstrafrecht