Der Staat braucht Geld. Betriebsprüfer stehen unter Druck. Ich will nicht behaupten, der Betriebsprüfer kommt zu Ihnen, um Mehrergebnisse zu erzielen. Aber in den letzten Jahren ist folgender Eindruck entstanden: Der Betriebsprüfer geht davon aus, dass Sie Steuern hinterziehen; er will nur noch herausfinden, wie Sie das machen.

Das macht die Situation nicht einfach. Dazu kommt: Wir haben uns von einem Rechtsstaat hin zu einem Verwaltungsstaat entwickelt. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile, die Ihre Existenz bedrohen können.

Vorteil: Wenn Ihre Buchführung und Ihr Jahresabschluss formell in Ordnung sind, dann sind Sie zuerst einmal auf der sicheren Seite. Gemäß § 158 der Abgabenordnung (AO) sind Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Das bedeutet zu Ihrer Sicherheit: Wenn Ordnungsmäßigkeit vorliegt, sind Ihre Angaben für die Finanzverwaltung verbindlich. Der Betriebsprüfer darf nicht abweichen. Will der doch abweichen, dann muss er Ihnen nachweisen, dass Sie Steuern leichtfertig verkürzt oder hinterzogen haben. Man spricht hier zu Ihren Gunsten auch von der Beweislastumkehr.

Umgekehrt sind Sie voll im Risiko: Wenn Ihre Buchführung und Ihr Jahresabschluss formell nicht in Ordnung sind, dann darf der Betriebsprüfer abweichen, dann darf er in Teilbereichen oder vollständig zu Ihrem Nachteil schätzen. Dabei ist es egal, wie ehrlich oder nett Sie sind. Er ist lediglich verpflichtet, sein Ermessen auszuüben. Und wie das Ermessen eines Branchenfremden aussieht, dem Ihr persönliches Schicksal egal ist und der sich mit dem Hinweis auf »Steuergerechtigkeit« rechtfertigt, da sollten Sie sich lieber nicht drauf verlassen.

Diese Situation kann Sie wirtschaftlich ruinieren, zumal regelmäßig drei zurückliegende Jahre geprüft werden. Die Prüfung kann auf einen Zeitraum von fünf Jahre erweitert werden, wenn aus Sicht des Betriebsprüfers erhebliche Steuernachforderungen zu vermuten sind. Bei offensichtlich hinterzogenen Steuern kann die Prüfung auf bis zu zehn Jahren ausgedehnt werden.

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