Per Handschlag vereinbart – und alles ist in Ordnung. Das wäre schön. Besser ist es festzuhalten, wer wann welche Leistung erbringt und zu welchem Preis. Dann kann es im Interesse aller keine Missverständnisse geben.

Darüber hinaus sind steuerliche Bestimmungen zu beachten: Erkennen Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung diese Vereinbarungen an? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Wie vermeide ich eine verdeckte Gewinnausschüttung? Wie wird ein Betriebsprüfer die Vereinbarungen und die Vertragsdurchführung sehen? Könnte es Probleme geben?

Welche Besonderheiten gelten unter Kaufleuten? Was ist bei einem Unternehmenskauf aus steuerlicher Sicht und unter dem Gesichtspunkt der Haftung für fremde Verbindlichkeiten zu beachten? Was ist mit Sicherheiten? Wie verschaffe ich mir Sicherheit auf der einen Seite und vermeide auf der anderen Seite eine Übersicherung, die mich bei weiteren Aktivitäten behindern könnte? Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Bei all diesen Fragenstellungen bin ich Ihnen gerne behilflich. Bitte sprechen sie mich an.

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